Eckart Klein

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  • 2014

    Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland

    7,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2014

    MenschenRechtsMagazin ; 18 (2013) 2

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2013

    MenschenRechtsMagazin ; 18 (2013) 1

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2013

    MenschenRechtsMagazin ; 17 (2012) 2

    10,00 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2012

    MenschenRechtsMagazin ; 17 (2012) 1

    10,00 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2012

    MenschenRechtsMagazin ; 16 (2011) 2

    10,00 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2011

    MenschenRechtsMagazin ; 16 (2011) 1

    10,00 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2010

    MenschenRechtsMagazin ; 15 (2010) 2

    5,00 

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  • 2010

    MenschenRechtsMagazin ; 14 (2009) 2

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  • 2020

    MenschenRechtsMagazin ; 25 (2020) 2

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