Die juristische Methodenlehre enthält die anerkannten Regeln der Rechtsanwendung. Ob ein Gesetz auf einen bestimmten Sachverhalt passt und mit welchen Konsequenzen, wird durch Auslegung ermittelt. Dabei bezieht man sich im Kern noch heute auf den vor über 180 Jahren von Friedrich Carl von Savigny aufgestellten Kanon.
Im März 2024 fand an der Universität Potsdam ein Kolloquium dazu statt, inwiefern sich die Methodenlehre durch die Digitalisierung verändert. Welche Auswirkungen haben die technischen Entwicklungen und wie wird auf neu entstehende Rechtsfragen reagiert?
Referiert wurde zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rahmen der Entscheidungsfindung (Björn Steinrötter, Victoria Ibold), über die Bedeutung von Sprachmodellen wie ChatGPT (Thomas M. J. Möllers) und die Auswirkungen verbesserter Recherchemöglichkeiten auf die Auslegung (Marie Herberger) sowie zu Richtlinien der Gesetzesauslegung und Legitimation strafbewehrter Verbote (Erik Weiss).
Die Vorträge sowie Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen werden in diesem Tagungsband vorgelegt.