Eckart Klein

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  • 2022

    MenschenRechtsMagazin ; 27 (2022) 1

    9,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2020

    MenschenRechtsMagazin ; 25 (2020) 1

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2019

    MenschenRechtsMagazin ; 24 (2019) 1/2

    15,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2018

    MenschenRechtsMagazin ; 23 (2018) 1

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2018

    MenschenRechtsMagazin ; 22 (2017) 2

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2017

    MenschenRechtsMagazin ; 22 (2017) 1

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2017

    MenschenRechtsMagazin ; 21 (2016) 2

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2016

    MenschenRechtsMagazin ; 21 (2016) 1

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2016

    MenschenRechtsMagazin ; 20 (2015) 2

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2015

    MenschenRechtsMagazin ; 20 (2015) 1

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2015

    MenschenRechtsMagazin ; 19 (2014) 2

    12,50 

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2014

    MenschenRechtsMagazin ; 19 (2014) 1

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