Copia – Potsdamer Anregungen für den Lateinunterricht

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  • 2024

    Spectant victores ruinam naturae

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2024

    Silent leges inter arma. Von der Tat bis zur Verurteilung

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2023

    Servate silvas! Nachhaltige Holzwirtschaft im Spiegel antiken

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2023

    Aggredior ad ipsum crimen magiae

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2022

    In dubio pro reo

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2022

    Von Salben und Skalpellen: Heilkunst in der römischen Antike

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2022

    Konzeption einer Unterrichtssequenz zur Erzähltechnik in Caesars

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2022

    Lateinische Deklamationen

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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  • 2021

    Thomas Morus: Utopia

    Nicht steuerbarer Umsatz entsprechend § 1 (1) UStG in Verbindung mit § 2 (3) UStG a.F. Die Universität Potsdam bildet im Rahmen dieser Leistungserbringung keinen Betrieb gewerblicher Art entsprechend § 1 (1) Nr. 6 bzw. § 4 KStG. Im Fall der nachträglichen Einstufung als Betrieb gewerblicher Art behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer ergänzend in Rechnung zu stellen.

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